Die Abteilung für Umwelt BVU hielt in ihrer Stellungnahme vom 19. April 2022 fest, dass die Anwendung des Korrekturfaktors zwar kurzzeitig zu Expositionen führen kann, die über den Anlagegrenzwerten, aber stets deutlich unter den Immissionsgrenzwerten liegen. Über 6 Minuten gemittelt darf die Anlage allerdings nur mit den im Standortdatenblatt ausgewiesenen Sendeleistungen (ERP) betrieben werden, womit die Einhaltung des Anlagegrenzwertes über ein 6 Minu- ten-Mittel gewährleistet ist. Die Vorbringen der Beschwerdegegnerschaft in Bezug auf die Möglichkeit, auf die geplanten Antennen in Zukunft einen Korrekturfaktor anzuwenden, zielen somit ins Leere. 4.2