Gemäss Art. 63 Abs. 2 NISV kann bei adaptiven Sendeantennen mit 8 oder mehr separat ansteuerbaren Antenneneinheiten (Sub-Arrays) auf die maximale ERP ein Korrekturfaktor KAA angewendet werden, wenn die Sendeantennen mit einer automatischen Leistungsbegrenzung ausgestattet werden. Diese muss sicherstellen, dass im Betrieb die über 6 Minuten gemittelte ERP die korrigierte ERP nicht überschreitet. Die Abteilung für Umwelt BVU hielt in ihrer Stellungnahme vom 19. April 2022 fest, dass die Anwendung des Korrekturfaktors zwar kurzzeitig zu Expositionen führen kann, die über den Anlagegrenzwerten, aber stets deutlich unter den Immissionsgrenzwerten liegen.