Bei der materiellrechtlichen Beurteilung der Einwendungen hielt der Gemeinderat zudem fest, dass die Überprüfung der Rechtmässigkeit von Anlagen mit nichtionisierender Strahlung der zuständigen kantonalen Fachstelle unterliege. Die Abteilung für Umwelt BVU habe in ihren Stellungnahmen vom 11. Dezember 2019 und vom 9. Juni 2020 zu den NISV-relevanten Punkten ausführlich Stellung genommen. Für den Gemeinderat seien keine Gründe ersichtlich, vom Ergebnis der kantonalen Fachinstanz abzuweichen. Im nächsten Abschnitt wies der Gemeinderat das streitbetroffene Baugesuch jedoch ab und begründet dies wie folgt: