Es ist somit weiterhin von der Rechtmässigkeit der festgelegten Grenzwerte auch für die 5G-Techno- logie auszugehen. Dies gilt umso mehr, als sich aufgrund der wissenschaftlichen Diskussion noch keine alternativen Grenzwerte aufdrängen und der Bundesrat auch bei der letzten Änderung der NISV im Dezember 2021 trotz der von vielen Seiten geäusserten Kritik auf eine Verschärfung der Grenzwerte verzichtet hat.