Schliesslich führt die Abteilung für Umwelt BVU in ihrer Stellungnahme vom 19. April 2022 zu den Vorbringen der Beschwerdegegnerschaft unter N 16 ff in Bezug auf "fragliche Wissenschaftlichkeit der NISV" aus, dass im Gutachten des Instituts für schweizerisches und internationales Baurecht ISIB der Universität Fribourg vom Juni 2021, welches die Schweizerische Bau-, Planungs- und Um- weltdirektoren-Konferenz (BPUK) in Auftrag gegeben hat, nicht die wissenschaftliche Fundierung des Korrekturfaktors und der 6-Minuten-Mittelung bemängelt wird, sondern der Empfehlungen der BPUK zum Umgang mit Bagatelländerungen.