4 von 9 sich somit als nicht stichhaltig. Dasselbe gilt auch für den Vorwurf der Beschwerdegegnerschaft bezüglich der Nichtbeachtung der biologischen Wirkungszusammenhänge. Die Abteilung für Umwelt BVU verweist diesbezüglich in ihrer Stellungnahme vom 19. April 2022 beispielsweise auf den Newsletter BERENIS, Sonderausgabe Januar 2021.