Im Kapitel 6 finden sich Angaben zu den Expositionen, welche adaptive Antennen verursachen. Der Vorwurf der Beschwerdegegnerschaft, der Bund vernachlässige die prioritäre Klärungsarbeit, erweist sich somit als unbegründet. 2.2 Des Weiteren sieht die Beschwerdegegnerschaft in der beantragten Bewilligungserteilung eine Verletzung des umweltschutz-rechtlichen Vorsorgeprinzips. Sie verlangt damit die Durchführung einer Normenkontrolle bezüglich der geltenden Grenzwerte. In diesem Zusammenhang stellt die Beschwerdegegnerschaft die oben zitierten Verfahrensanträge 1 (zweiter Teil), 2–3 und 5–10.