„Erst wenn hinreichend geklärt ist, welche Expositionen durch adaptive Antennen tatsächlich erzeugt werden, kann die Vollzugshilfe verabschiedet werden". Die Beschwerdegegnerschaft ist der Meinung, dass "diese prioritäre Klärungsarbeit" durch den Bund vernachlässig worden sei. Die Beschwerdegegnerschaft übersieht dabei, dass sich die von ihr zitierte Aussage auf die Festlegung des Korrekturfaktors und nicht auf eine neue prognostische Berechnungsweise bezieht. Am 23. Februar 2021 publizierte das BAFU die Erläuterungen zu adaptiven Antennen und deren Beurteilung gemäss der NIS-Verordnung. Im Kapitel 6 finden sich Angaben zu den Expositionen, welche adaptive Antennen verursachen.