Der Abteilung für Umwelt BVU ist daher zuzustimmen, dass es nicht ersichtlich ist, weshalb vorliegend eine komplett neue prognostische Berechnungsweise erforderlich sein soll. In ihrer Stellungnahme vom 19. April 2022 bestätigte die Abteilung für Umwelt BVU schliesslich, dass die im Standortdatenblatt vom 14. Februar 2019, Revision 1.369, ausgewiesenen elektrischen Feldstärken korrekt ermittelt worden sind und, dass bei der Überprüfung des Standortdatenblatts im Rahmen des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens kontrolliert wurde, dass die Strahlung an den drei OMEN mit den höchsten Feld-