Beim meist betroffenen Ort mit empfindlicher Nutzung – hier im DG an der X-Strasse 6 und im DG am Y-Weg 99 sowie im DG an der X-Strasse 1 – beträgt das berechnete elektrische Feld (nichtionisierende Strahlung, NIS) 4.94 V/m. Der in der NISV vorgeschriebene Anlagegrenzwert wird zu 98.8 % ausgeschöpft. Bei weiteren im Einflussbereich der Sendeanlage stehenden Gebäuden, welche nicht durch strahlungsdämpfende Materialien abgeschirmt werden, beträgt das berechnete elektrische Feld zwischen 1.95 V/m und 4.53 V/m. Der vorgeschriebene Anlagegrenzwert wird bis zu 90.6 % ausgeschöpft.