Die Parzelle aaa befindet sich in der Wohn- und Arbeitszone (WAS). Sie ist technisch und verkehrsmässig erschlossen und somit baureif. Das Vorhaben dient der Wohn- sowie der Gewerbenutzung und ist damit zonenkonform. Den Akten ist des Weiteren zu entnehmen, dass adaptive Antennen im Frequenzband mit mehr als acht Subarrays vorgesehen sind. Gemäss eigenen Angaben der Beschwerdeführerin würde sie die entsprechenden Antennen, gestützt auf die im vorliegenden Baubewilligungsverfahren ersuchte Bewilligung, ohne Korrekturfaktor in Betrieb nehmen. 1.2