Der regierungsrätliche Rechtsdienst hat dem Beschwerdeführer jedoch für den Fall eines (teilweisen) Beschwerderückzugs die Auferlegung von reduzierten Verfahrenskosen in Aussicht gestellt. Die von der Ortsbürgergemeindeversammlung von D. am 22. November 2019 bewilligten Verpflichtungskredite betragen Fr. 87'400.– für die Umsetzung des Vita-Parcours und Fr. 30'500.– für den Waldlehrpfad, woraus sich vorliegend ein Streitwert von Fr. 11'700.– (praxisgemäss 10 % der Bausumme von gesamthaft Fr. 117'900.–) ergibt. Auf den streitbetroffenen Vita Parcours entfallen somit drei Viertel des gesamten Streitwerts, wogegen auf den Waldlehrpfad rund ein Viertel des Streitwerts entfällt.