11 von 12 gen das Vorhaben eingereichten Beschwerden gegen den Waldlehrpfad richten, hat der Beschwerdeführer am 30. Mai 2022 den Rückzug seiner Beschwerden erklärt und gilt somit auch mit Bezug auf den streitbetroffenen Waldlehrpfad als unterliegend. Der regierungsrätliche Rechtsdienst hat dem Beschwerdeführer jedoch für den Fall eines (teilweisen) Beschwerderückzugs die Auferlegung von reduzierten Verfahrenskosen in Aussicht gestellt.