Aus den nach der Unterlagenergänzung angepassten Planunterlagen ergibt sich, dass die Posten des Vita Parcours und namentlich die Posten Nr. 4 und 5 ausserhalb der auf den Plänen eingezeichneten Bachzone liegen, was auch anlässlich der Augenscheinsverhandlung entsprechend festgehalten wurde. Die kantonale Zustimmungsbehörde hat dem Bauvorhaben sodann nur unter der Auflage zugestimmt, dass die Posten des Vita Parcours mit Einrichtungen sowie die Wegweiser und Infotafeln des Waldlehrpfads unter Einhaltung des Mindestabstands von 8,5 m zum Bach erstellt werden. Der kantonalen Zustimmungsbehörde ist darin beizupflichten, dass die Einhaltung der gewässerschutzrechtlichen Vorgaben somit