Gewässerraum gemäss GSchV). Die Breite der bestehenden Gerinnesohle des A.-Bächlis beträgt ca. 0,5 m, womit Bauten und Anlagen einen beidseitigen Abstand von je 8,5 m gegenüber dem Bach einzuhalten haben. Die Pläne für den Vita Parcours sind mit einem Massstab versehen und die geplanten Bauten und Anlagen sind vermasst. Aus den nach der Unterlagenergänzung angepassten Planunterlagen ergibt sich, dass die Posten des Vita Parcours und namentlich die Posten Nr. 4 und 5 ausserhalb der auf den Plänen eingezeichneten Bachzone liegen, was auch anlässlich der Augenscheinsverhandlung entsprechend festgehalten wurde.