Die kantonale Fachstelle geht davon aus, dass die Regulation von Reh und Wildschwein mittels Einzelabschuss auch bei einer Realisierung des Bauvorhabens weiterhin möglich sein wird, zumal sich unmittelbar neben der Waldstrasse keine jagdlichen Einrichtungen befinden. Die Beurteilung der Auswirkungen des geplanten Vita Parcours auf die Jagd erfolgt dabei aufgrund der ausgewiesenen Fachexpertise der Abteilung Wald des BVU und nicht auf einer angeblichen unbewiesenen, dem Hörensagen nach wiedergegebenen beziehungsweise nicht aktenkundigen Einschätzung, wie der Beschwerdeführer vorbringt.