Die entsprechenden Ausführungen des Beschwerdeführers sind insbesondere schon deswegen zu relativieren, weil sich dieser bei seiner Argumentation offensichtlich auf die ursprüngliche Planung bezieht und nicht auf die nach der Unterlagenergänzung angepassten Pläne für den streitbetroffenen Vita Parcours. Die Bewegung der Nutzerinnen und Nutzer des Vita Parcours werden durch die geplante Streckenführung mit unmittelbar neben der bestehenden Waldstrasse liegenden Posten auf die offiziellen Wege gelenkt. Die Nutzerinnen und Nutzer des Vita Parcours verlassen die Waldstrasse nur um wenige Meter für die Ausübung der einzelnen Turnübungen.