Der Beschwerdeführer macht sodann bezüglich des Schutzes der jagdlichen Interessen geltend, dass die nachhaltige Jagd gewährleistet sein müsse, was sowohl dem öffentlichen Interesse als auch dem gewichtigen privaten Interesse seitens der Jäger und Jagdgesellschaften entspräche. Die wildtierschonende Einzeljagd würde durch den Vita Parcours, der bis zu 10 m neben die Waldstrasse reiche, stark eingeschränkt oder gar verunmöglicht. Die angestrebten Populationsziele könnten am fraglichen Abschnitt des Jagdreviers (anteilig) nicht mehr erreicht werden und würden zusätzliches Jagen in anderen Revierabschnitten erforderlich machen.