Das öffentliche und private Interesse an der Freizeitnutzung des Waldes ist bezüglich der anderen Interessen somit als gleichwertig anzusehen. Das öffentliche Interesse am Schutz des Waldes steht dem Vorhaben denn auch nicht grundsätzlich entgegen, ansonsten könnten bei einem derart strengen aufgefassten Verständnis wohl schweizweit kaum mehr die Bewilligung für einen Vita Parcours erteilt werden.