, 191). Die Ortsbürgergemeinde D. ist Grundeigentümerin des für die Realisierung des Vita Parcours vorgesehenen Waldgebiets und will darin für die Bevölkerung ein unentgeltliches und öffentlich zugängliches Freizeitangebot schaffen. Der Vita Parcours dient dem öffentlichen Interesse an siedlungsnahen Erholungs- und Freizeiteinrichtungen für die Bevölkerung. Die Freizeit- und Erholungsfunktion ist Bestandteil der Wohlfahrtsfunktion des Waldes, die gleichrangig neben den anderen Funktionen und der Bewirtschaftung des Waldes steht. Das öffentliche und private Interesse an der Freizeitnutzung des Waldes ist bezüglich der anderen Interessen somit als gleichwertig anzusehen.