Die Schutzfunktion des Waldes wird durch die sehr kleinflächigen Bauten des Vita Parcours nicht gefährdet, insbesondere werden der Schutz des Waldbodens vor Bodenerosion oder die Retention von Niederschlagswasser nicht beeinträchtigt. Der Auffassung des Beschwerdeführers, dass der geplante Vita Parcours das Waldgefüge störe, kann nicht gefolgt werden, nachdem auch mit der Botschaft zum Waldgesetz vom 29. Juni 1988 festgehalten wurde, dass Sport- und Lehrpfade das Bestandesgefüge des Waldes nicht beeinträchtigen (BBl 1988 III 173 ff., 191).