Die Flächenbeanspruchung von 400 m2, verteilt auf 15 Posten und entlang einer Laufstrecke von 2,1 km kann entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers als geringfügig bezeichnet werden. Die Schutzfunktion des Waldes wird durch die sehr kleinflächigen Bauten des Vita Parcours nicht gefährdet, insbesondere werden der Schutz des Waldbodens vor Bodenerosion oder die Retention von Niederschlagswasser nicht beeinträchtigt.