Der Beschwerdeführer geht deswegen auch fälschlicherweise davon aus, dass die Abstände der Posten zur Waldstrasse zwischen 3 bis 10 m betragen würden. Anhand der Pläne für das Bauvorhaben ergibt sich jedoch, dass lediglich noch der Posten Nr. 9 "Liegebank" knapp 2 m von der Waldstrasse abgesetzt geplant ist und Verbindungswege aus Mergel nur noch bei zwei Posten erforderlich sind, wogegen die übrigen Posten direkt neben der Waldstrasse erstellt werden sollen. Die Beanspruchung des Waldbodens wurde von der Baugesuchstellerin gegenüber der ursprünglichen Planung somit wesentlich reduziert.