Die Situation werde unzutreffend so dargestellt, als ob das Bauprojekt neben den vorbestehenden Waldstrassen (fast) keine neuen Waldflächen beanspruchen würde. Der Beschwerdeführer geht bei seiner Einschätzung der Auswirkungen auf dem Wald allerdings offenkundig nicht von den nach der Unterlagenergänzung angepassten und vorliegend massgebenden Plänen für den Vita Parcours aus, sondern vielmehr von den ursprünglichen Plänen. Der Beschwerdeführer geht deswegen auch fälschlicherweise davon aus, dass die Abstände der Posten zur Waldstrasse zwischen 3 bis 10 m betragen würden.