6 von 12 Der Beschwerdeführer macht dagegen mit Bezug auf das öffentliche Interesse am Schutz des Waldes geltend, dass die mit dem Bauvorhaben verbundenen Bauten und Anlagen und vor allem die spätere immissionsträchtige Publikumsnutzung das betreffende Waldgebiet (weiter) seiner Naturnähe entrückten. Die Situation werde unzutreffend so dargestellt, als ob das Bauprojekt neben den vorbestehenden Waldstrassen (fast) keine neuen Waldflächen beanspruchen würde.