Der Vita Parcours ist unbestrittenermassen auf einen Standort im Wald oder am Waldrand angewiesen. Der vorliegend gewählte Standort wurde aufgrund der vorgenommenen Standortevaluation als der am besten geeignete für das geplante Bauvorhaben eingestuft und der Bedürfnisnachweis für den Vita Parcours am konkreten Standort erbracht. Die Standortgebundenheit nach Art. 24 lit. a RPG wurde somit vollständig geprüft und ist beim vorliegenden Bauprojekt gegeben. Die vom Beschwerdeführer geltend gemachte Verletzung des rechtlichen Gehörs ist nicht ersichtlich. 2.2.3