Die von der Baugesuchstellerin durchgeführte Standortevaluation ergab zudem, dass für das Einzugsgebiet rund um die Gemeinde D. bislang noch kein vergleichbares Angebot vorhanden und von einem Bedürfnis der Bevölkerung dieses Einzugsgebiets an einem nahe gelegenen Vita Parcours auszugehen ist. Der Interpretation des Beschwerdeführers, dass das Bedürfnis für den geplanten Vita Parcours nicht sonderlich gross sein könne, wenn nur eine geringe Besucherzunahme erwartet werde ist nicht zuzustimmen.