lung hatte am 22. November 2019 den entsprechenden Verpflichtungskrediten von Fr. 87'400.– für die Umsetzung des Vita-Parcours und von Fr. 30'500.– für den Walderlebnispfad zugestimmt. Der Beschwerdeführer erachtet demgegenüber ein Bedürfnis an einem neuen Vita Parcours für nicht gegeben und verweist dazu auf eine Bevölkerungsbefragung aus dem Jahre 2010, wonach drei Viertel der Bevölkerung angegeben hätten, dass sie mit dem bestehenden Angebot zufrieden seien. Allerdings lässt sich aus der 2010 durchgeführten Befragung gerade keine Aussage mit Bezug auf ein angeblich nicht vorhandenes Bedürfnis der ortsansässigen Bevölkerung an einem Vita Parcours am