Die Detailgestaltung sowie die Farb- und Materialwahl der Posten und Tafeln in der Umgebung der beiden kantonal geschützten Grenzsteine m und n haben in engem Einvernehmen mit der Kantonalen Denkmalpflege zu erfolgen. Die Farbgebung und Materialisierung für die Posten und Tafeln des Vita Parcours sind gemeinhin bekannt, zudem können die betreffenden Informationen im Internet problemlos erhältlich gemacht werden. Die Baugesuchsunterlagen geben damit auch mit Bezug auf die Angaben zur Materialisierung und Farbgebung der Posten und Tafeln des Vita Parcours keinen Anlass zur Beanstandung.