Die kantonale Zustimmungsbehörde hat sodann mit den Auflagen 4 und 6 festgelegt, dass für die Verwirklichung des Bauvorhabens möglichst natürliche Materialien verwendet werden müssen, nämlich Baumstämme und Holz für die Pfosten und Balken, Holzhackschnitzel als Bodenbedeckung und gegebenenfalls Rundabschlüsse aus Holz. Die Detailgestaltung sowie die Farb- und Materialwahl der Posten und Tafeln in der Umgebung der beiden kantonal geschützten Grenzsteine m und n haben in engem Einvernehmen mit der Kantonalen Denkmalpflege zu erfolgen.