deutung (NkB) festgesetzt (Richtplan, Kapitel L 2.5 Naturschutzgebiete von kantonaler Bedeutung). Die Beschwerden vom 16. Februar 2021 und vom 12. Mai 2021 richten sich gegen das von den kommunalen und kantonalen Vorinstanzen bewilligte Bauprojekt für den Vita Parcours und den Waldlehrpfad. Nachdem der Beschwerdeführer am 30. Mai 2022 den Rückzug seiner Beschwerden erklärte, soweit diese den Waldlehrpfad betreffen, kann das Beschwerdeverfahren bezüglich des Waldlehrpfads als erledigt abgeschrieben werden. Die von der Ortsbürgergemeinde D. nachgesuchte Baubewilligung ist somit noch mit Bezug auf den Vita Parcours strittig. 2. 2.1