Am 16. Februar 2021 erhob der G. (fortan: Beschwerdeführer), vertreten durch MLaw E., Rechtsanwältin, S., fristgerecht Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat des Kantons Aargau mit den folgenden Rechtsbegehren: "1. Der Entscheid des Gemeindesrates D. vom 7. Januar 2021 betreffend das Baugesuch Nr. Gg/BVUAFB.Hh sei samt der Verfügung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen, vom 20. August 2020 (kantonale Zustimmung) aufzuheben; die nachgesuchte Baubewilligung sei zu verweigern. 2. Eventualiter sei das Baugesuch zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen."