Die Abteilung für Baubewilligungen (AfB) des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) verlangte am 15. Juni 2000 eine Unterlagenergänzung und erteilte dem von der Ortsbürgergemeinde D. darauf hin angepassten Bauprojekt am 20. August 2020 mit Auflagen die kantonale Zustimmung. Der Gemeinderat D., welchem mit Protokollauszug vom 20. April 2020 seitens des Gemeinderats F. die alleinige kommunale Zuständigkeit für das Baugesuchsverfahren übertragen worden war, erteilte dem Bauvorhaben am 7. Januar 2021 ebenfalls unter Auflagen und Bedingungen seine Zustimmung. B.