Sachverhalt A. Die Ortsbürgergemeinde D. ersuchte am 15. Mai 2020 um eine Baubewilligung für einen Vita Parcours und einen Waldlehrpfad, die auf der Parzelle aaa der Gemeinde D. und der Parzelle bbb der Gemeinde F. realisiert werden sollen. Der G., die Jagdgesellschaft D. und C. erhoben Einwendungen gegen das Bauvorhaben. Die Abteilung für Baubewilligungen (AfB) des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) verlangte am 15. Juni 2000 eine Unterlagenergänzung und erteilte dem von der Ortsbürgergemeinde D. darauf hin angepassten Bauprojekt am 20. August 2020 mit Auflagen die kantonale Zustimmung.