8 von 10 weshalb eine Schätzung notwendig ist. Überdies lässt das geltende Entschädigungssystem bei einem früh auftretenden Wildschaden die Saat einer Ersatzkultur zu, was im Ergebnis sowohl dem jeweiligen Bewirtschafter als auch der jeweiligen Jagdgesellschaft zugutekommt. Schadenabschätzungen nach der Ernte und vor der nächsten Bodenbearbeitung sind ausnahmsweise nach Absprache mit dem zuständigen Wildschadenexperten möglich, wenn der Schaden vor der Ernte gemeldet wurde;