Im Kanton Aargau kommt für ein im Voraus bezeichnetes Gebiet ein Wildschadenabschätzer zum Einsatz. Für die Bezirke V. und W. sind nach dem Merkblatt der Abteilung Wald, Sektion Jagd und Fischerei, BVU aus dem Jahr 2018 der Schadenexperte D. und stellvertretend F. zuständig. Dieses Merkblatt ist weiterhin gültig. Gemäss dem Merkblatt "Vorgehen bei Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen" vom 16. Januar 2019 der Sektion Jagd und Fischerei BVU sprechen sich die Bewirtschafter und die Jagdgesellschaft ab, wer den Wildschadenabschätzer aufbietet. Ferner müssen die