Der Vorsteher des Departements BVU hat daher am 1. Januar 2019 die "Weisung über die Verhütung und Vergütung von Wildschaden" erlassen. Diese "Weisung" gilt für das gesamte Kantonsgebiet und richtet sich in erster Linie an die kantonalen Behörden (Abteilung Wald BVU, Jagdkommission) und erst in zweiter Linie an die Jagdgesellschaften sowie an die Grundeigentümer und Bewirtschafter. Integraler Bestandteil dieser Weisung ist die Wegleitung für die Schätzung von Kulturschäden des Schweizerischen Bauernverbands.