Gesetz und Verordnung verankern nur allgemeine Regelungen über die Schätzung von Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen und die Abgeltung von Kosten für Verhütungsmassnahmen. Allein aufgrund dieser generell-abstrakten Vorschriften in diesen Erlassen liesse sich eine rechtsgleiche und sachgerechte Entschädigungspraxis allerdings nicht durchführen. Der Vorsteher des Departements BVU hat daher am 1. Januar 2019 die "Weisung über die Verhütung und Vergütung von Wildschaden" erlassen.