Am 20. Oktober 2021 nahm das Generalsekretariat BVU abweisend zur Beschwerde Stellung. Am 1. November 2021 nahm die Landwirtschaft Aargau des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR) zur Beschwerde und zu den vom regierungsrätlichen Rechtsdienst gestellten Fragen Stellung, wobei sie die Berücksichtigung der nachfolgend in Kapitel 2 der Stellungnahme ausgeführten Punkte beantragte. Mit Eingabe vom 24. Oktober 2021 liess sich auch die Betriebsgemeinschaft E., vertreten durch B. (fortan: Geschädigte), ablehnend zur Beschwerde vernehmen.