SVG und Art. 95 ff. SSV einen Beurteilungsspielraum, der – wie ausführlich dargelegt – im vorliegend zu beurteilenden Fall pflichtgemäss und im Rahmen ihrer sachlichen und räumlichen Zuständigkeit rechtsgleich ausgeübt wurde. 6. Zusammenfassung und Kosten Nach dem Gesagten und unter Berücksichtigung der Akten kommt der Regierungsrat in Übereinstimmung mit den Beurteilungen der Abteilungen für Baubewilligungen BVU und Tiefbau BVU zusammenfassend zum Schluss, dass das von der Beschwerdeführerin nachgesuchte City ePanel aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht bewilligungsfähig und die Beschwerde deshalb abzuweisen ist.