Zusammenfassend ist folglich festzuhalten, dass die Verkehrssituation an der X-Strasse y im Vergleich zum nachgesuchten Reklamestandort für die Verkehrsteilnehmenden weit weniger anspruchsvoll ist und vom bewilligten City ePanel an der X-Strasse y insgesamt ein deutlich geringeres Ablenkungspotenzial ausgeht. Dass die Abteilung für Baubewilligungen BVU die Verkehrssicherheit an der X-Strasse y anders beurteilt hat und das Reklamegesuch bewilligte, ist daher nachvollziehbar und keineswegs widersprüchlich.