Zudem wurde verfügt, dass das City ePanel nur Standbilder in einer Bildwechsel-Fre- quenz von mindestens 25 Sekunden zeigen darf und die Nachtabschaltung von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr zu gewährleisten ist. Zusammenfassend ist folglich festzuhalten, dass die Verkehrssituation an der X-Strasse y im Vergleich zum nachgesuchten Reklamestandort für die Verkehrsteilnehmenden weit weniger anspruchsvoll ist und vom bewilligten City ePanel an der X-Strasse y insgesamt ein deutlich geringeres Ablenkungspotenzial ausgeht.