Hinzu kommt, dass die beiden Fussgängerstreifen beim Einmündungsbereich der U-Strasse im Unterschied zum Fussgängerstreifen beim Kreisel des M-Platz über Lichtsignalanlagen verfügen. Die Verkehrssituation im Nahbereich des Reklamestandorts an der X-Strasse y ist zudem auch weniger komplex, weil in diesem Bereich weder eine Bushaltestelle noch ein Kreisverkehrsplatz vorhanden ist. Gerade diese Punkte waren jedoch für die Verweigerung der verkehrsrechtlichen Zustimmung für das nachgesuchte City ePanel von grosser Bedeutung (siehe vorne 3.3).