Die Möglichkeit einer Kolonnenbildung aufgrund des Fussgängerstreifens besteht daher nur für die von Osten kommenden Verkehrsteilnehmenden. Für diese befindet sich die Reklameeinrichtung an der X-Strasse y aber auf der gegenüberliegenden Strassenseite, weshalb die Gefahr einer Ablenkung aufgrund der Distanz nicht oder kaum mehr vorhanden ist. Hinzu kommt, dass die beiden Fussgängerstreifen beim Einmündungsbereich der U-Strasse im Unterschied zum Fussgängerstreifen beim Kreisel des M-Platz über Lichtsignalanlagen verfügen.