Reklamestandort die Hauptzufahrt zum C-Parking einmünde. Bei genauerer Betrachtung fallen allerdings im Vergleich zum nachgesuchten Reklamestandort mehrere wesentliche Unterschiede auf, die klar dagegensprechen, die beiden Sachverhalte als identisch zu beurteilen. Entscheidend ist zum einen, dass die von Westen kommenden Verkehrsteilnehmenden die beiden Fussgängerstreifen bei der Einmündung der U-Strasse bereits passiert haben, wenn sie an der Reklameeinrichtung an der X-Strasse y vorbeifahren. Die Möglichkeit einer Kolonnenbildung aufgrund des Fussgängerstreifens besteht daher nur für die von Osten kommenden Verkehrsteilnehmenden.