Der Abstand zwischen den Schaufenstern und dem Fahrbahnrand beträgt bei der G. rund 5 m und bei der H. rund 7 m. Damit ist der Abstand zum Fahrbahnrand bei den beiden Vergleichsfällen deutlich grösser als beim nachgesuchten Reklamevorhaben, das – wie bereits ausgeführt – nicht einmal die in der kantonalen Richtlinie grundsätzlich verlangten 3 m Mindestabstand zum Fahrbahnrand einhält (siehe vorne 3.3). Hinzu kommt, dass sich die Werbebildschirme der G. und der H. hinter einem Schaufenster befinden und wesentlich kleinere Dimensionen aufweisen als das nachgesuchte 75" City ePanel, welches frei auf dem Trottoir stehen würde.