So hat sie in ihrem (Teil-)Entscheid auf die verschiedenen Gefahrenherde (Kreisel, Bushaltestelle, Fussgängerstreifen und Mehrzweckstreifen) im Umkreis des geplanten Reklamestandorts hingewiesen und unter Berücksichtigung des örtlichen Verkehrsaufkommens dargelegt, weshalb diese Situation von den Verkehrsteilnehmenden höchste Konzentration erfordert. Mit Verweisung auf die Ausführungen der Abteilung Tiefbau BVU zum Ablenkungspotenzial von digitalen Reklamen ist sie in der Folge zum Schluss gelangt, dass im konkreten Fall ein City ePanel aufgrund der verkehrsgefährdenden Ablenkung nicht in Frage kommt.