Die kantonale Richtlinie sieht deshalb für digitale Werbebildschirme unter anderem vor, dass nur Standbilder in einer Bildwechsel-Frequenz von über 25 Sekunden erlaubt sind, keine Querungen und Verflechtungen mit dem Fuss- oder Veloverkehr im Nahbereich des Standorts auftreten dürfen und digitale Reklamen in der Nacht zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr abzuschalten sind. Im Nahbereich des nachgesuchten City ePanels finden Querungen des Fussverkehrs statt und die Wiedergabe der Werbung soll wechselnd im 10-Sekunden-Takt, leicht animiert und täglich von 06:00 Uhr bis 24:00 Uhr erfolgen. Das geplante City ePanel verstösst damit in diesen Punkten gegen die kantonale Richtlinie.