Wie die Abteilung Tiefbau BVU in ihrer Stellungnahme zu Recht festhält, ist es gerade Sinn und Zweck von Werbung mit Animation, bei den Betrachtenden besondere Aufmerksamkeit zu erzeugen. Dadurch ist das Ablenkungspotenzial solcher digitalen Werbeträger ungleich grösser als bei analogen und damit statischen Reklamen. Bei Dunkelheit wird eine digitale und animierte Reklame noch stärker wahrgenommen, wodurch sich die Gefahr einer verkehrsgefährdenden Ablenkung weiter erhöht.