Die Abteilung für Baubewilligungen BVU begründete die Verweigerung der verkehrsrechtlichen Zustimmung in ihrem (Teil-)Entscheid vom 23. Juni 2021 damit, dass das City ePanel zu einer verkehrsgefährdenden Ablenkung im Nahbereich von Querungen und Verflechtungen mit dem Fussund Veloverkehr führen würde. In geringer Entfernung zum vorgesehenen Standort befänden sich eine Bushaltestelle, ein Fussgängerstreifen und ein Kreisverkehrsplatz, weshalb die dort vorherrschende Verkehrssituation von allen Beteiligten höchste Konzentration erfordere. Hinzu komme, dass im Bereich der Bushaltstelle viele Fussgänger die Strasse queren würden, ohne den Fussgängerstreifen zu benutzen.